AGB

Mistelhain GmbH & Co. KG

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen Mistelhain GmbH & Co. KG

 

  • 1 Geltung

(1) Es gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen, einsehbar unter https://www.mistelhain.com/agb. Sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, werden abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von uns nicht anerkannt.

(2) Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferung der Waren in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  • 2 Annahme, Angebot

Der Kunde macht durch Aufgabe einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produktes. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Die Angebote der Mistelhain GmbH & Co. KG in Prospekten, auf der Website oder in anderer Form sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, unverbindlich.

  • 3 Zahlung, Preise

(1) Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listen-/Tagespreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, exklusiv der Kosten für Verpackung, zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Inkrafttreten der neuesten Preisliste bedeutet den Verlust der Gültigkeit aller anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern.

(2) Ab Rechnungsstellung ist der Kaufpreis, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

 

  • 4 Zurückbehaltung, Aufrechnung

Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • 5 Lieferung

(1) Sollte es zu einem Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers kommen, kann Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangt werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(2) Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(3) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung behalten wir uns vor. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der Mistelhain GmbH & Co. KG oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

(4) Verzögerungen bei deren Belieferung, Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Mistelhain GmbH & Co. KG, die Belieferung, um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage.

  • 6 Gefahrübergang, Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

  • 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzuholen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, soweit erforderlich zu warten und angemessen zu versichern.

(3) Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, sollte der Kaufpreis der Ware nicht vollständig bezahlt sein, dass die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

  • 8 Gewährleistung / Qualität

Getränke und Produkte der Mistelhain GmbH & Co. KG werden in einwandfreier Qualität ausgeliefert. Diese werden im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist im Übrigen dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Der Käufer hat die Waren bei Ablieferung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Getränkekomponenten; sonstige Pfandbehältnisse) , der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Rüge ist unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Letztere sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen ausgeschlossen.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(3) Der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Dies gilt bei Lieferung von mangelhaften Chargen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Der Käufer hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind 30 Tage nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.

 

  • 9 Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z. B. Kästen, Mehrwegflaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an die Mistelhain GmbH & Co. KG oder einen von ihr benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Das Leergut bleibt unverkäufliches Eigentum der Mistelhain GmbH & Co. KG. Zusätzliche Beschriftungen des Leergutes sind nicht gestattet. Mistelhain GmbH & Co. KG ist berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu berechnen. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Sollte Leergut nicht zurückgeführt werden wird nach Ermessen der Mistelhain GmbH & Co. KG ein Anteil von 80% des Wiederbeschaffungspreises für neues Leergut (“Abzug neu für alt”) unter Verrechnung des Pfandes berechnet. Gleiches gilt, sofern bei Beendigung der Geschäftsverbindung ein negativer Leergutsaldo besteht. Ungeachtet dessen ist die Mistelhain GmbH & Co. KG nur verpflichtet, Flaschen in den jeweils hierfür vorgesehenen und ausgelieferten Kästen (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.

  • 10 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

  • 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Datenschutz

(1) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg.

(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

(3) Wir setzen den Käufer hiermit entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und anonymisierte und/oder pseudonymisierte eigene Vermarktung gegenüber Dritten nutzen können und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(Stand 08/2024)

Mistelhain GmbH & Co. KG
, Straubinger Str. 81, 93055 Regensburg
Tel: +49 (0) 941 942 914 60 | Fax: +49 (0) 941 942 914 70 | Amtsgericht Regensburg, HRA 10138 | Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE331420712

Pers. haftender Gesellschafter Mistelhain Verwaltungs GmbH

Geschäftsführer: Alena Mehringer und Sören Kulawik
Firmensitz: Regensburg