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AGB
Mistelhain GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mistelhain GmbH & Co. KG
1 Geltung
(1) Es gelten ausschließlich diese
Verkaufsbedingungen, einsehbar unter
https://www.mistelhain.com/agb.
Sofern wir diesen nicht ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben, werden
abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen von uns nicht anerkannt.
(2) Die Verkaufsbedingungen gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte
zwischen den Parteien. Dies gilt auch
dann, wenn wir die Lieferung der Waren
in Kenntnis abweichender oder
entgegenstehender Bedingungen
durchführen.
(3) Diese Allgemeinen
Verkaufsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2 Annahme, Angebot
Der Kunde macht durch Aufgabe einer
Bestellung ein verbindliches Angebot
zum Kauf des betreffenden Produktes.
Sofern die Bestellung ein Angebot im
Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir
berechtigt, dieses innerhalb einer Frist
von zwei Wochen anzunehmen. Die
Angebote der Mistelhain GmbH & Co.
KG in Prospekten, auf der Website oder
in anderer Form sind, soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet, unverbindlich.
3 Zahlung, Preise
(1) Die Lieferung erfolgt zu den am Tage
der Belieferung für die jeweilige
Kundengruppe gültigen Listen-
/Tagespreisen bzw. vereinbarten
Abgabepreisen. Unsere Preise verstehen
sich ab Werk, exklusiv der Kosten für
Verpackung, zuzüglich der jeweilig
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer,
soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart. Das Inkrafttreten der
neuesten Preisliste bedeutet den Verlust
der Gültigkeit aller anderen Listen und
etwaigen sonstigen
Preisvereinbarungen. Preisänderungen
werden mit Bekanntgabe an den Kunden
wirksam. Die Preise sind Nettopreise.
Sie verstehen sich ohne Umsatzsteuer,
etwaige Zölle oder andere Steuern.
(2) Ab Rechnungsstellung ist der
Kaufpreis, soweit nicht anders
vereinbart, unverzüglich ab
Rechnungsstellung netto zur Zahlung
fällig. Nach Fälligkeit werden
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.
Wir behalten uns die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens
vor.
4 Zurückbehaltung, Aufrechnung
Zur Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer
nur aufgrund von Gegenansprüchen aus
dem gleichen Vertragsverhältnis
berechtigt. Der Käufer ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, insoweit
seine Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5 Lieferung
(1) Sollte es zu einem Annahmeverzug
oder sonstiger schuldhafter Verletzung
von Mitwirkungspflichten seitens des
Käufers kommen, kann Ersatz des
daraus entstehenden Schadens,
einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, verlangt werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht in diesem Fall mit dem
Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der
sonstigen Verletzung von
Mitwirkungspflichten auf den Käufer
über. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
(2) Wir behalten uns die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages vor. Lieferung
setzt die fristgerechte und
ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus.
(3) Die richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung behalten wir uns vor.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der
Leistung werden wir den Käufer
unverzüglich informieren. Die
egenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet. Holt der Kunde Waren
oder andere Güter selbst ab, hat er die
Pflicht, diese beförderungssicher auf
geeigneten Fahrzeugen zu verladen,
auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der
Mistelhain GmbH & Co. KG oder
verbundenen Unternehmen
unterstützen. Der Kunde stellt diese
Unternehmen und deren Mitarbeiter
insoweit von allen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei.
(4) Verzögerungen bei deren
Belieferung, Arbeitskampf, teilweiser
oder gänzlicher Ausfall von
Produktmitteln,
Transportbehinderungen oder sonstige
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen
die Mistelhain GmbH & Co. KG, die
Belieferung, um die Dauer der
Behinderung oder Verzögerung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei
saisonbedingter Übernachfrage.
6 Gefahrübergang, Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers
versendet, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware im
Zeitpunkt der Absendung auf den
Käufer über.
7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zum vollständigen
Eingang aller Zahlungen in unserem
Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des
Käufers, einschließlich Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Ware
zurückzuholen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu
behandeln, soweit erforderlich zu
warten und angemessen zu versichern.
(3) Der Käufer hat uns unverzüglich
schriftlich davon in Kenntnis zu setzen,
sollte der Kaufpreis der Ware nicht
vollständig bezahlt sein, dass die Ware
mit Rechten Dritter belastet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist.
(4) Der Käufer ist zur
Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr
berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch
bereits jetzt alle Forderungen aus einer
solchen Weiterveräußerung, gleich ob
diese vor oder nach einer evtl.
Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer
Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt der Käufer auch
nach der Abtretung zum Einzug der
Forderung ermächtigt. In diesem
Zusammenhang verpflichten wir uns,
die Forderung nicht einzuziehen,
solange und soweit der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt,
kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens
gestellt ist und keine
Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten
Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10%
übersteigen, sind wir verpflichtet, die
Sicherheiten nach unserer Auswahl auf
Verlangen des Käufers freizugeben.
8 Gewährleistung / Qualität
Getränke und Produkte der Mistelhain
GmbH & Co. KG werden in
einwandfreier Qualität ausgeliefert.
Diese werden im Einklang mit den
bestehenden gesetzlichen Vorschriften
hergestellt. Beanstandungen der auf den
Lieferscheinen und/oder Rechnungen
angegebenen Mengen oder Preise –
auch bei Anlieferung von Paletten – sind
beim Empfang der Ware, spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu
machen. Bei verspäteter Beanstandung
verliert der Kunde das Recht auf
Nachlieferung oder Gutschrift.
(1) Voraussetzung für jegliche
Gewährleistungsrechte des Käufers ist
im Übrigen dessen ordnungsgemäße
Erfüllung aller nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten. Der Käufer hat die
Waren bei Ablieferung unverzüglich und
sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der
Menge und Qualität der gelieferten und
zurückgenommenen Gebinde (Voll- und
Leergut) und Transportmittel
(Getränkekomponenten; sonstige
Pfandbehältnisse) , der Arten und der
Sorten einschließlich der von uns
zugesicherten Restlaufzeit bis zum
Mindesthaltbarkeitsdatum der
gelieferten Ware zu untersuchen. Eine
diesbezügliche Rüge ist unverzüglich
anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in
dieser Hinsicht als genehmigt. Andere
Mängel sind nach Ablauf von drei
Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich
geltend zu machen; ausgenommen
hiervon sind bei ordnungsgemäßer
Mängeluntersuchung nicht erkennbare
Mängel. Letztere sind innerhalb von drei
Arbeitstagen nach ihrem Erkennen
schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen
ausgeschlossen.
(2) Gewährleistungsansprüche können
innerhalb von 6 Monaten nach
Gefahrübergang geltend gemacht
werden.
(3) Der Käufer hat ein Recht auf
Nacherfüllung in Form der
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer
mangelfreien Sache. Dies gilt bei
Lieferung von mangelhaften Chargen.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist
der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu
mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten.
(4) Der Käufer hat Saldenbestätigungen,
Leergutsalden und sonstige
Abrechnungen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu prüfen.
Beanstandungen dieser Bestätigungen,
Salden oder Abrechnungen sind
unverzüglich anzumelden, sie sind 30
Tage nach Abrechnungszugang
ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als
genehmigt.
9 Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte
Leergut (z. B. Kästen, Mehrwegflaschen,
Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur
bestimmungsgemäßen Verwendung
überlassen und ist an die Mistelhain
GmbH & Co. KG oder einen von ihr
benannten Dritten unverzüglich
zurückzuführen. Das Leergut bleibt
unverkäufliches Eigentum der
Mistelhain GmbH & Co. KG. Zusätzliche
Beschriftungen des Leergutes sind nicht
gestattet. Mistelhain GmbH & Co. KG ist
berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu
berechnen. Leergut und Paletten sind in
gleicher Art und Güte und in
einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Für ordnungsgemäß
zurückgeführtes Leergut wird eine
entsprechende Pfandgutschrift erteilt.
Sollte Leergut nicht zurückgeführt
werden wird nach Ermessen der
Mistelhain GmbH & Co. KG ein Anteil
von 80% des wiederbeschaffungspreises
für neues Leergut (“Abzug neu für alt”)
unter Verrechnung des Pfandes
berechnet. Gleiches gilt, sofern bei
Beendigung der Geschäftsverbindung
ein negativer Leergutsaldo besteht.
Ungeachtet dessen ist die Mistelhain
GmbH & Co. KG nur verpflichtet,
Flaschen in den jeweils hierfür
vorgesehenen und ausgelieferten Kästen
(sog. sortiertes Mehrwegleergut)
zurückzunehmen.
10 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits oder von
Seiten unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen haften wir nach den
gesetzlichen Regeln; ebenso bei
schuldhafter Verletzung von
gesentlichen Vertragspflichten. Soweit
keine vorsätzliche Vertragsverletzung
vorliegt, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben
unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich
anders geregelt, ist unsere Haftung
ausgeschlossen.
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand;
Datenschutz
(1) Erfüllungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Regensburg.
(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland (unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(3) Wir setzen den Käufer hiermit
entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG
und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis
und der Käufer willigt ein, dass wir
seine sämtlichen Daten aus der
Geschäftsbeziehung erfassen,
speichern, verarbeiten und
anonymisierte und/oder
pseudonymisierte eigene Vermarktung
gegenüber Dritten nutzen können und
sie insoweit an verbundene dritte
Unternehmen sowie für die
Vertragserfüllung eingesetzte Dritte,
insbesondere Transportunternehmen
weitergeben dürfen. Die vorstehende
Einwilligung des Käufers beinhaltet
auch die Weitergabe von Daten an
branchenspezifische Auskunfteien im
Rahmen der
Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung
kann jederzeit widerrufen werden.
(Stand 08/2024)
Mistelhain GmbH & Co. KG,
Straubinger Str. 81, 93055 Regensburg
Tel: +49 (0) 941 942 914 60 | Fax: +49 (0)
941 942 914 70
Amtsgericht Regensburg, HRA 10138 |
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE331420712
Pers. haftender Gesellschafter
Mistelhain Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Alena Mehringer
Firmensitz: Regensburg